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Herr, Ulrich:
Die militärischen Uniformen des Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach 1845 - 1868
3. Die Übergangszeit zum Infanterie-Regiment Nr. 94
Nach
dem Krieg von 1866 schlossen das Großherzogtum
Sachsen-Weimar-Eisenach, die Herzogtümer Sachsen-Altenburg,
Sachsen-Coburg und Gotha, Sachsen-Meiningen sowie die
Fürstentümer Schwarzburg-Rudolstadt, Reuß
ältere und jüngere Linie am 26. Juni 1867 mit
Preußen eine Militärkonvention ab. Im Ergebnis der
Militärkonvention bildete das aus drei Bataillonen bestehende
Großherzogliche Infanterie-Regiment ein
eigenständiges Regiment im Rahmen des Heeres des unter
preußischer Führung stehenden Norddeutschen Bundes.
Dieses Regiment erhielt zunächst die Bezeichnung 5.
Thüringisches Infanterie-Regiment Nr. 94 (Großherzog
von Sachsen), 1912 dann Infanterie-Regiment Großherzog von
Sachsen (5. Thüringisches) Nr. 94. In
seinem Artikel stellt der Verfasser auf die Besonderheiten der
frühen Uniformierung nach dem Krieg von 1866 bis zum Jahre
1868 vor. 1868 erfolgte die Einkleidung und Ausrüstung des
Regiments nach preußischen Normen – auf den
Schulterklappen und Achselstücken blieb der gekrönte
Namenszug des Großherzogs; der Helmadler erhielt den
neusilbernen Stern mit dem großherzoglichen Staatswappen
aufgelegt, die Bandeauinschrift lautete: "MIT GOTT FÜR FUERST
UND VATERLAND".
Die Abbildung zeigt den Helmbeschlag eines Reserveoffiziers
(ohne Bandeau!) nach der A.C.O. vom 6. April 1869.
Freyda, Peter: Die
(geplante) Einführung von Rückenklingen bei der
altpreußischen Kavallerie gegen Ende des 18. Jahrhunderts
Anhand
von bis heute überlieferten Quellen untersucht der Verfasser
die Ausrüstung der preußischen Kavallerie-Regimenter
(Kürassiere und Dragoner) mit Blankwaffen am Ende des 18.
Jahrhundert – also erst nach dem Tode Friedrich des
Großen. Aus Kostengründen wurde die
Einführung einer neuen Blankwaffe mit Rückenklinge
zunächst bei den Dragonern bis 1798 zurückgestellt,
danach sollten die Kürassier-Regimenter die neue Waffe
erhalten - zuerst das Regiment Garde du Corps. Doch was als
Modernisierung geplant war, weitete sich zu einem
Rüstungsskandal aus. Die Waffe war zu schwer und wurde
abgelehnt, doch in der A.C.O. vom 29. Juli 1799 heißt es
lapidar: "Die Garde du Corps behalten die jetztigen schweren
Rückenklingen". Mit Ordre vom 8. Oktober 1805
verfügte der König allerdings: "Bei der Garde du
Corps sollen die jetztigen Klingen mit den alten zu
Rückenklingen abgeänderten ausgetauscht und die
Ausgabe angeordnet werden". Hierbei wurden die alten, bikonvexen Klinge
durch Anschleifen eines Rückens umgeändert
– die so geänderten Waffen wurden
"Rückenstreifer" genannt. Sie stellen eine ausgesprochene
Seltenheit dar. Die Abbildung
zeigt Gefäße und oberen Teil der Klingen der
Exemplare mit Rückenklinge (links) und mit angeschliffenen
Rücken einer bikonvexen Klinge (rechts).
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